Praktische Informationen
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EU Ausländer benötigen keinerlei Visa.
Für Angehörige von nicht EU Staaten gilt:
bei einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ist ein Touristenvisum bei einem französischen Konsulat des Heimatlandes zu beantragen.
bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist ein Studentenvisum für einen langen Aufenthalt bei einem französischen Konsulat des Heimatlandes zu beantragen. Dieses Visum gibt das Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Unser Empfangsservice steht Ihnen bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zur Seite. Eine im Heimatland oder in Frankreich abgeschlossene Krankenversicherung ist für den Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung obligatorisch.
Zusätzliche Auskünfte unter: www.diplomatie.gouv.fr/.
Wir raten Ihnen dringend, im Heimatland eine Haftpflichtversicherung und eine Krankenversicherung für Krankheitsfälle oder Krankenhausaufenthalte abzuschließen. Diese Versicherungen können auch in Frankreich bei Ankunft im CAREL abgeschlossen werden.
Allen EU Ausländern wird dringend geraten, die europäische Krankenversicherungskarte vor der Abreise zu beantragen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unseren Empfangsservice.
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